WICHTIG:
Die Anmeldefrist für das kommende Schuljahr ist jeweils der 15. März. Anträge, die danach beim Amt für Schule und Bildung eingehen, werden nachträglich berücksichtigt.
Weitere Informationen zum Rechtsanspruch auf Ganzätige Bildung und Betreuung an Schulen finden Sie hier. Die meistgestellten Fragen rund um das Thema Rechtsanspruch (FAQ) sind hier zusammengefassst, dort können Sie voraussichtlich ab Mitte Januar 2026 den Umfang Ihrer Inanspruchnahme des Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildung und Betreuung erklären.
Sie erhalten bis zum 31.05.2025 eine Zusage für einen Betreuungsplatz oder die Benachrichtigung über einen Wartelistenplatz.
Die Anmeldung für die Schulkindbetreuung erfolgt online über das Vormerksystem der Stadt Freiburg. Sie können >hier< eine Vormerkung für Ihr Kind anlegen, nachdem Sie ein Benutzerkonto erstellt haben.
Weitere Informationen zur Schulkindbetreuung.
Weitere Informationen zum Mittagessen in der Schulkindbetreuung.
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